Unternehmensdemokratie: Die Frage, die so simpel klingt und mir immer wieder gestellt wird, ist nicht einfach zu beantworten. Eines schon hier vorab: Unternehmensdemokratie heißt keineswegs, vor allem die Methode der Abstimmung zu nutzen, wie oben im Beitragsbild illustriert.
Grundsätzlich entfaltet sich Unternehmensdemokratie vielmehr entlang von drei Kategorien der Demokratisierung, was eine Weiterentwicklung der Ausführungen meines Buchs “Alle Macht für niemand. Aufbruch der Unternehmensdemokraten” von 2015 darstellt:
- Governance
- Verbindlichkeit
- Eigentum
Erstens die Governance, also das Steuerungs- und Regelungssystem im Sinn von Entscheidungsstrukturen und Prozessen, die sich konkret in der Aufbau- und Ablauforganisation zeigen. Dabei unterscheide ich hinsichtlich der nötigen Entscheidungen im Unternehmen das operative EntscheidungsDesign, also welche Entscheidungsinstrumente in welcher Kombination in welchen Kontexten angewendet werden und die organisationale EntscheidungsKultur: die (un)bewussten Grundannahmen und davon abgeleiteten Regeln oder Vorgaben, wer wie welche Entscheidungen zu treffen hat.
Zweitens ist die Verbindlichkeit der Unternehmensdemokratie wichtig. Es macht einen relevanten Unterschied, ob die Demokratisierung lediglich ein kulturelles Merkmal ist, oder ob sie durch eine rechtliche Kodifizierung verbindlich gemacht wurde. Es dürfte leicht nachvollziehbar sein, dass eine rechtlich abgesicherte Unternehmensdemokratie den Mitarbeitenden eine ganz andere Sicherheit vermittelt, sich tatsächlich dauerhaft an der Führung und Gestaltung des Unternehmens beteiligen zu dürfen und zu können, ohne befürchten zu müssen, dass die demokratische Beteiligung früher oder später durch die Eigentümer:innen oder deren Vertretung in der Geschäftsführung oder dem Vorstand wieder zurückgedreht wird. Da gilt insbesondere solange die Belegschaft nicht auch Eigentümerin des Unternehmens ist. Womit wir bei der wichtigsten Kategorie sind:
Drittens, am wichtigsten, die Frage des Eigentums: Wem gehören die Produktionsmittel? Dies ist deshalb so wichtig, weil Eigentum über die rechtlich kodifizierte Verfügungsgewalt definiert ist: „Der Eigentümer einer Sache kann, soweit nicht das Gesetz oder Rechte Dritter entgegenstehen, mit der Sache nach Belieben verfahren und andere von jeder Einwirkung ausschließen.“ (§ 903 Abs. 1 BGB) Somit können Eigentümer:innen ihr Unternehmen im Rahmen der sonstigen rechtlichen Regelungen wie der betrieblichen und Unternehmensmitbestimmung gestalten wie sie wollen. Sie können also die Belegschaft weitgehend von der Führung und Gestaltung des Unternehmens ausschließen. Somit lässt sich Unternehmensdemokratie entlang dieser beiden Hauptkategorien bestimmen.
Governance
Im vierten Kapitel von “Alle Macht für niemand” skizzierte ich eine Art Landkarte der Unternehmensdemokratie, um den bislang stumpfen Begriff zu schärfen und klarer zu machen. Dazu grenzte ich den Begriff Unternehmensdemokratie von anderen scheinbar gleichen oder sehr ähnlichen Begriffen ab und definierte darüber hinaus drei zentrale Dimensionen der Governance (was meine aktuelle Formulierung ist):
- Partizipationsgrad: “… meint die grundsätzliche Frage, inwieweit Partizipation und damit Mit- oder sogar Selbstbestimmung ausgeübt wird.” (Zeuch 2015: 63)
- Partizipationsreichweite: Diese Dimension beschreibt die Bereiche, in denen die Belegschaft in Entscheidungen eingebunden wird:
- Operativ (tägliche Entscheidungen der eigenen Arbeit wie Arbeitsort, -zeit, -mittel),
- taktisch (Projektauswahl und -besetzung, Teamrecruiting etc.),
- strategisch (Strategieentwicklung, Geschäftsmodellinnovationen, Verwendung des Mehrwerts etc.) und schließlich
- normativ (Governance, Wertegerüst). Je weiter die Partizipation reicht, desto weiter reichen die Entscheidungen in die Zukunft, desto komplexer werden sie und betreffen zunehmend die Vitalität des Unternehmens.
- Partizipationsfrequenz: “Wie kontinuierlich (werden) die jeweiligen Partizipationsgrade und -reichweiten umgesetzt?” (a.a.O.: 65)
Hinsichtlich der ersten beiden Dimensionen des Partizipationsgrads und der -reichweite lässt sich daraus ein schlichtes Modell ableiten, dass ich seit 2022 in dieser Version nutze:
Alle drei Dimensionen sind als Kontinuum angelegt, von völlig undemokratisch bis maximal demokratisch. Beim Partizipationsgrad reicht dieses Kontinuum exemplarisch von keinerlei Mitbestimmung bis zur reinen Form der Selbstverwaltung, bei der das Unternehmen im egalitär verteilten Eigentum der Belegschaft ist. Daraus folgt, dass es bezüglich dieser Dimensionen einen Mindestanspruch gibt, um von einer sehr schwach bis sehr stark ausgeprägten Unternehmensdemokratie reden zu können:
Bezüglich des Partizipationsgrades bedeutet dies, dass es zumindest in einigen Bereichen des Unternehmens Mitbestimmung geben muss. Die Methode des konsultativen Einzelentscheids, wenn also die Führungskraft ihre Mitarbeitenden vor der Entscheidung um deren Meinung bittet, reicht indes nicht. Wenn jedoch die Führungspositionen zum Beispiel durch eine Führungskräftewahl [1], rollierende oder situative Führung der gesamten Belegschaft offen sind, beginnt die Unternehmensdemokratie beim konsultativen Einzelentscheid.
Bezüglich der Partizipationsreichweite beginnt die Unternehmensdemokratie in ihrer schwächsten Form bei der Mit- oder Selbstbestimmung der eigenen täglichen Arbeit der Mitarbeitenden. Unternehmensdemokratie beginnt hier also bei der Mitbestimmung kurzfristiger, nicht-existenieller mithin operativer Entscheidungen und reicht bis zu normativen Entscheidungen über die Governance und das Wertegerüst [2].
Bezüglich der Partizipationsfrequenz müssen zumindest operative Entscheidungen fortlaufend demokratisch mitbestimmt entschieden werden oder taktische, strategische oder normative Entscheidungen in größeren zeitlichen Abständen fortlaufend der Mitbestimmung unterliegen.
Verbindlichkeit
Wie in der Einleitung kurz angedeutet, reicht die Einschätzung der Governance alleine nicht aus, um zu bestimmen, wie demokratisch ein Unternehmen ist. Wichtig ist zudem, ob die mehr oder weniger demokratische Governance, mithin Unternehmensdemokratie, verbindlich gemacht wurde. Dies ist sowohl über die Betriebsverfassung als auch den Gesellschaftsvertrag möglich. Selbstverständlich wurde und wird dieser Schritt auch bereits genutzt.
Zwei der Unternehmen, die ich im Buch portraitierte, haben sich entschieden, ihre Unternehmensdemokratie maximal verbindlich einzurichten. Im einen Fall wurde die Unternehmensdemokratie in der Betriebsverfassung festgehalten. Dort hat sich das Unternehmen erstens grundsätzlich und dauerhaft mit demokratischen Werten verbunden. Zweitens ist dort auch die Struktur demokratischer Entscheidungsgremien festgehalten. Im zweiten Fallbeispiel einer Genossenschaft wurden im Gesellschaftsvertrag die demokratischen Organisationsprinzipien festgehalten und zudem definiert, dass diese nur mit einer Zweidrittelmehrheit der Mitglieder geändert werden kann.
Dieses hohe Maß an Verbindlichkeit ist erfreulich, aber meines Erachtens keine Bedingung, um ein Unternehmen als demokratisch anzuerkennen. Die Verbindlichkeit schafft natürlich mehr Sicherheit, dass die Unternehmensdemokratie keine Eintagsfliege ist, kein halb gares Experiment, dass nach ein paar Monaten wieder abgeschafft wird, weil die Geschäftsführung irgendwann wieder zur alten Gewohnheit zurückkehren will. Natürlich ist diese Sicherheit durch verbindliche demokratische Werte und Entscheidungsmechanismen wünschenswert, vielleicht sollte sie sogar das Ziel einer Unternehmensdemokratie sein. Allerdings erscheint es mir anmaßend, erst dann von Unternehmensdemokratie zu reden, wenn dieses hohe Maß an Sicherheit gegeben ist.
Eigentum
Über eine verbindliche demokratische Governance hinaus ist die Frage des Eigentums der wichtigste Aspekt zur Einschätzung, wann ein Unternehmen demokratisch ist. Kritiker:innen der Unternehmensdemokratie verweisen dabei auf zweierlei: Erstens sollte das Letztentscheidungsrecht immer bei den Eigentümer:innen beziehungsweise deren Vertreter:innen in der Geschäftsführung oder dem Vorstand liegen. Nur wenn dem so ist, können die Eigentümer:innen tatsächlich über ihr Eigentum verfügen und es so nutzen und gestalten, wie sie es wünschen. Rechtlich ist das im Allgemeinen genau so. Daraus ergibt sich im Umkehrschluss, dass eine voll ausgebildete Unternehmensdemokratie nur vorliegen kann, wenn die Produktionsmittel im Eigentum der Belegschaft sind.
Somit sind alle Formen von Unternehmensdemokratie niemals voll ausgebildet, solange dies nicht der Fall ist. Denn die Eigentümer:innen können jederzeit eine eingeführte Demokratisierung wieder rückgängig machen, wenngleich dieser Schritt erhebliche Verwerfungen mit der Belegschaft zur Folge haben kann, sobald eine eimal eingeführte Unternehmensdemokratie wieder auf Gutdünken hin annulliert wird. Daraus leitet sich aber keine binäre Logik ab, derzufolge ein Unternehmen entweder vollumfänglich demokratisch oder überhaupt nicht demokratisch ist. Denn selbst wenn der Betrieb im Eigentum der Belegschaft ist, folgt daraus weder zwingend, das die Governance durchweg demokratisch gestaltet ist, noch dass das Eigentum automatisch egalitär über alle Mitarbeitenden verteilt ist und alle Akteure dieselben Verfügungsrechte über das Eigentum haben. Somit kann also auch im Fall des Belegschaftseigentums der Grad der Unternehmensdemokratie variieren. So oder so gibt es also immer ein Kontinuum von undemokratischen bis zu vollumfänglich demokratischen Unternehmen.
Es gibt aber neben den beiden Varianten, dass das Unternehmen entweder nur einigen wenigen Personen gehört oder aber in Belegschaftshand ist, noch einen dritten Weg: Die Kapitalneutralisierung. Genau das war der Schritt, den Klaus Hoppmann ging, als er 1957 das Unternehmen von seinem Vater erbte. Vereinfacht gesagt enteignete sich der Erbe selbst, indem er 1974 alle GmbH-Anteile an eine eigens gegründete gemeinnützige Stiftung übertrug und sie zur alleinigen Gesellschafterin machte. Dabei hat die Stiftung aber nur begrenzte Entscheidungsgewalt, denn ohne die Zustimmung der Mitarbeitenden, repräsentiert durch den Wirtschaftsausschuss des Unternehmens, kann sie keine weitreichenden Entscheidungen treffen. Und schließlich hat die Stiftung den Zweck, Demokratie im Alltag zu realisieren. Dieses Modell hat seit nunmehr einem halben Jahrhundert Bestand. Seit 1973 wuchst die Belegschaft von 161 auf rund 670 Mitarbeitende in 2024. Und das in der Problembranche Automotive.
Wann ist ein Unternehmen demokratisch?
Somit kann ich die Leitfrage dieses Beitrags folgendermaßen beantworten:
Es gibt ein Kontinuum verschieden starker Formen von Unternehmensdemokratie.
Governance
Unternehmen sind …
- schwach demokratisch, wenn fortlaufend operative Entscheidungen durch die Belegschaft mitbestimmt werden
- mäßig demokratisch, wenn fortlaufend operative und taktische Entscheidungen durch die Belegschaft mitbestimmt werden
- stark demokratisch, wenn fortlaufend operative, taktische, strategische und normative Entscheidungen durch die Belegschaft mit- oder selbstbestimmt werden.
Verbindlichkeit
Unternehmen sind …
- schwach demokratisch, wenn ihre mehr oder minder demokratische Governance nicht verbindlich abgesichert ist
- mäßig demokratisch, wenn die Unternehmensdemokratie rechtlich über die Betriebsverfassung oder den Gesellschaftsvertrag festgeschrieben wurde
- stark demokratisch, sobald die Unternehmensdemokratie in der Betriebsverfassung und dem Gesellschaftsvertrag fixiert ist
Eigentum
Unternehmen sind …
- schwach demokratisch, wenn sie im Eigentum einer oder weniger Personen sind, die als Arbeitgeber fungieren und somit nicht zur Belegschaft gehören
- mäßig demokratisch, wenn Mitarbeitende über anteiliges Eigentum verfügen
- stark demokratisch, wenn das Eigentum egalitär über die gesamte Belegschaft verteilt ist.
Daraus ergeben sich zwei Pole des Kontinuums der Unternehmensdemokratie:
Ein Unternehmen ist überhaupt nicht demokratisch, wenn es im Eigentum der Arbeitgeber ist und keinerlei demokratische Governance vorliegt. Unternehmensdemokratie ist vollständig erreicht, wenn das Unternehmen im egalitär verteilten Eigentum der Belegschaft ist und die Governance verbindlich stark demokratisch gestaltet ist.
Schließlich können wir festhalten:
Wie demokratisch ein Unternehmen ist, können die Eigentümer:innen selbst entscheiden. Sie können sich langsam an eine Demokratisierung herantasten und damit experimentieren.
Herzliche Grüße
Andreas Zeuch
Fußnoten
[1] Wobei ich keineswegs für Führungskräftewahlen plädiere, wie ich in meinem Beitrag dazu klarstelle.
[2] Bezüglich der Werte gilt: Ein Unternehmen kann nicht wertfrei sein. Wenn keine besonderen unternehmerischen Werte erarbeitet wurden, die auch tatsächlich mehr oder weniger gelebt werden, unterliegt die gesamte Ausrichtung und Gestaltung des Unternehmens den mehr oder weniger bewussten Werten ihrer Eigentümer:innen – zu Beispiel dem subjektiven Bedürfnis nach maximaler (finanzieller) Freiheit oder Sicherheit. Die Formulierung eines “wertegeleiteten” Unternehmens als einem besonders ethisch integrem Unternehmen ist mithin bedeutungsleer. Es stellt sich in jedem Fall die Frage, welche Werte handlungsleitend sind. Wie wichtig die subjektiven Werte der Eigentümer:innen sind, zeigt sich in den eklatant unterschiedlichen Unternehmensführungen.
Literatur
Zeuch, A. (2015): Alle Macht für niemand. Aufbruch der Unternehmensdemokraten. Muhrmann
Bildnachweis
- Beitragsbild: DALL-E, Prompt Andreas Zeuch
- Grafik Partizipation: ©Andreas Zeuch
- BetrVG: Screenshot
- Deutsches Grundgesetz: Michael Rose, CC BY-SA 3.0
Danke für diese Klarstellung, lieber Andreas. Und die ist wichtig, denn es gibt wahrscheinlich kein Unternehmen, wo es wirklich Null Partizipation gibt. Zumindest in operativen Entscheidungen können selbst in streng hierarchischen Command-and-Control Kulturen die Mitarbeiter minimal mitbestimmen. Ich stimme Dir also vollkommen zu: Demokratie ist keine 0/1-Entscheidung, sondern ein Kontinuum. Allerdings wird es umso komplexer, je weiter man in diese Fragestellung eintaucht. Denn es ist ja nicht nur Demokratie zwischen 0 und 100 (und 100 ist da eher als Optimum denn als Maximum zu sehen) wählbar, sondern auch z.B. die Form der Demokratie ein Kontinuum. Wir sollten also bei nächster Gelegenheit die Gestaltungsspielräume von Demokratie in Unternehmen diskutieren. Wie wäre es mit den folgenden:
1. Management-Ebene (nicht zu verwechseln mit hierarchischer Ebene)::
Das entspricht nach meinem Verständnis Deiner Definition von schwach, mäßig und stark demokratischen Unternehmen. Ein bisschen angelehnt an das St. Galler Modell, wobei Du aber taktisch zwischen operativ und strategisch einfügst und normativ weglässt. Wäre das nicht aber eine “super-starke” Demokratie, die also nicht nur auf der strategischen Ebene Partizipation zulässt, sondern sogar auf normativer Ebene die eigene Daseinsberechtigung demokratischen Grundsätzen unterwirft. Das entspricht ja auch der oben erwähnten Möglichkeit, demokratische Prinzipien sogar durch Zwei-Drittel.Mehrheit demokratisch (sic!) abzuschaffen.
2. Stimmberechtigte, Gewichtung und Stimmenverhältnis
Du sprichst in Deinem Beitrag von der “Belegschaft”: Da stellt sich eben die Frage, ob da immer alle gemeint sind (sicher nicht). Für Entscheidungen sollten nach meiner Meinung nur die beteiligten Personen relevant sein, alle davon nicht Betroffenen sind wohl ausgeschlossen. Die Frage ist aber, wie man das konkret gestaltet. Man könnte im Extremfall allen Beschäftigten erlauben, bei allen Entscheidungen (sinnvollerweise nur die “nicht Alltäglichen”) mitzubestimmen und es dem Urteilsvermögen der Mitarbeiter überlassen, an der Diskussion und Abstimmung teilzunehmen. Auch stellt sich die Frage, ob man eine Gewichtung (z.B. nach Erfahrung) nutzt oder auch welche Mehrheitsverhältnisse notwendig sind.
3. Konsens-Prinzip
Das führt uns zur bereits vielfach diskutierten Frage, ob Entscheidungen “im Konsens” getroffen werden sollen. Da entstehen in der Vorstellung von einigen wohl Erinnerungen an lange und unerfreuliche Studenten-WG-Diskussionen, wer nun den nächsten Abwasch zu machen hat. SO nach dem Motto: Wenn alle mitreden, entsteht Stillstand. Dass es da inzwischen sehr gut funktionierende Beispiele, Tools und Prinzipien gibt, die optimale Beteiligung und damit letztendlich auch maximales Commitment erzeugen, ist vielleicht noch nicht bekannt genug. Aber auch hier ist natürlich viel Gestaltungsspielraum. Und übrigens ist ja das urdemokratische Prinzip des Mehrheitswahlrechts gerade keine Konsensentscheidung…
4. Und weitere
Es fallen mir sehr schnell noch weitere Gestaltungsspielräume ein. Bereits oben kurz erwähnt wurde die Verbindlichkeit durch Festschreibung entsprechender Kriterien in einer Art Verfassung. Dazu kommen noch Elemente wie Budget-Gestaltung und -Verwendung (Gibt es überhaupt Budgets?), Transparenz (Ist jede Information für alle verfügbar?), Arbeitszeit, Arbeitsort, inhaltliche Gestaltung der Arbeit etc. etc.
Und es stellt sich mir noch eine andere Frage: Wie viel Demokratie braucht’s denn, damit es sich wirklich “rechnet”? Ist sicherlich kein linearer Zusammenhang – aber das ist wieder eine andere Frage…
Ich freue mich auf eine weitere, spannende Diskussion!
Danke, Andreas für die hilfreiche Unterteilung, die die Vielfalt der demokratischen Dimensionen noch einmal sehr schön aufzeigt. Ich würde noch eine weitere differenzierende Dimension anregen, die Du schon in Deinem Punkt 2 der Partizipationsreichweite zeigst: die Partizipationstiefe – wie tief reicht die Demokratie in strategische Prozesse und ins Kerngeschäft eines Unternehmens? Damit zeigt sich m. E. auch der Grad des Vertrauens, der ein Unternehmen trägt oder eben auch nicht.
Was ich besonders spannend finde, ist Deine These, dass Unternehmen dann besonders stark demokratisch sind, wenn sie die demokratische Ausrichtung „dauerhaft verbindlich“ festschreiben. Dem stimme ich uneingeschränkt zu, denn genau das zeigt den Charakter einer starken Demokratie: einerseits ist sie so formbar, dass alle partizipieren können, andererseits bietet sie den „sicheren Boden“ auf dem sich Belegschaft und Führung bewegen. Sie ist sozusagen stabil und flexibel zugleich und das macht ihren eigentlichen Wert aus.
Viele Grüße
Daniela
[…] empfiehlt die Dimensionen Grad, Reichweite und Frequenz der Partizipation zum Einordnen ins Gestaltungsraster […]
[…] Zusammenspiel aus Grad, Reichweite und Frequenz der Partizipation an unternehmerischen Entscheidunge… lässt sich bestimmen, wie unternehmensdemokratisch es in einer Firma zugeht. [Andreas Zeuch, […]